Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Zahlung für das Januar-Ticket. Diese sollten die Nutzer zur Sicherheit durch einen Einzahlungsbeleg oder sonstigen Nachweis belegen können. Die Verkehrsunternehmen wurden über die Vorgehensweise informiert und sind gebeten worden, ihr Personal entsprechend in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des Cyberangriffs kann der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) nach wie vor keine Tickets maschinell erstellen und somit auch nicht versenden.