MobilitätsCard
PauschalTicket im Abo
Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen*.
- Antrag und Verkauf: Dieses Ticket erhalten Sie nach erfolgreicher Beantragung* beim ZWS monatlich per Post. Schriftliche Anträge werden vorzugsweise per Post oder Mail angenommen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt alphabetisch nach Familiennamen durch verschiedene Ansprechpartner. MobilitätsCard-Antrag hier herunterladen.
- Die Anmeldung erfolgt nach Ihrem Familiennamen:
- A bis K, Frau Andrea Kemper, Raum 301, Rufnummer 0271 333-2429, E-Mail: kemper@zws-online.de
- L bis Z, Frau Birgit Stötzel, Raum 301, Rufnummer 0271 333-2438, E-Mail: stoetzel@zws-online.de
- Unsere Geschäftsstelle finden Sie hier:
- Kulturhaus Lÿz: 3. Etage (Aufzug vorhanden)
- Adresse: St.-Johann-Str. 18, 57074 Siegen
- Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch 08:30 – 13:00 Uhr, Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr, Freitag geschlossen
Geltungsbereiche- und dauer
- Personenkreis und Übertragbarkeit: gilt für eine Person, die die Voraussetzungen erfüllt (s. u.), das Ticket ist nicht übertragbar und gilt nur mit Ausweisdokument (z. B. Personalausweis).
- Geltungsbereich und -dauer: einen Kalendermonat im Binnennetz der VGWS.
- Sonderregelungen: montags bis freitags können Karteninhaber unentgeltlich vier weitere Fahrgäste/Fahrräder mitnehmen. Die Sonderregelung gilt ab 19 Uhr im Schienenverkehr bis 3 Uhr bzw. auf den Nachtbuslinien des Busverkehrs bis 5 Uhr des folgenden Tages. Zugelassen sind max. zwei Personen ab dem Alter von 15 Jahren. Anstelle eines Fahrgastes kann jeweils ein Fahrrad mitgenommen werden. Der Zusatznutzen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung gilt samstags, sonntags und an gesetzliche Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig ohne Zeiteinschränkung. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Beförderungsfälle auf 5 begrenzt.
- *Voraussetzungen: Bezieher von Bürgergeld (Jobcenter), Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung im Alter nach SGB XII, Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach BVG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem SGB IX
- Vergünstigungen: Besitzer der MobilitätsCard genießen große Mobilität zum kleinen Preis (ab dem 1. August 2024 32,30 EUR pro Monat).