Cyberangriff hat Auswirkungen auf die MobibiltätsCard

Der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) kann aufgrund eines Cyberangriffs momentan nicht auf die für den Versand der Dezember-Tickets notwendigen Kundendaten zugreifen. Demzufolge können keine maschinell erstellten Tickets für den Monat Dezember 2023 ausgestellt werden. Dahingehend haben sich die ÖPNV-Partner dazu entschieden, dass die ausgestellten November-Tickets bis Ende Dezember 2023 gültig sind und genutzt werden können, sofern die Zahlung erfolgt ist.

Neuantragsteller hingegen können jederzeit gerne zu den unten angegebenen Öffnungszeiten auf der ZWS-Geschäftsstelle erscheinen und einen Neuantrag stellen. Hierzu sind ein gültiger Leistungsbescheid sowie ein Einzahlungsbeleg für das Dezember-Ticket vorzulegen.

Die ZWS-Geschäftsstelle in der St.-Johann-Straße 18 in 57074 Siegen ist montags bis mittwochs von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 16:00 Uhr wie gewohnt geöffnet. Ebenfalls aufgrund des Cyberangriffs ist der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd nicht vollständig erreichbar - das Telefon funktioniert, E-Mail leider nicht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


MobilitätsCard

PauschalTicket im Abo

Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen*.

  • Antrag und Verkauf: Dieses Ticket erhalten Sie nach erfolgreicher Beantragung* beim ZWS monatlich per Post. Schriftliche Anträge werden vorzugsweise per Post oder Mail angenommen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt alphabetisch nach Familiennamen durch verschiedene Ansprechpartner. MobilitätsCard-Antrag hier herunterladen.
  • Die Anmeldung erfolgt nach Ihrem Familiennamen: 
  • Unsere Geschäftsstelle finden Sie hier: 
    • Kulturhaus Lÿz: 3. Etage (Aufzug vorhanden)
    • Adresse: St.-Johann-Str. 18, 57074 Siegen
  • Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch 08:30 – 13:00 Uhr, Donnerstag 12:00 – 16:00 Uhr, Freitag geschlossen

Geltungsbereiche- und dauer

  • Personenkreis und Übertragbarkeit: gilt für eine Person, die die Voraussetzungen erfüllt (s. u.), das Ticket ist nicht übertragbar und gilt nur mit Ausweisdokument (z. B. Personalausweis).
  • Geltungsbereich und -dauer: einen Kalendermonat im Binnennetz der VGWS.
  • Sonderregelungen: montags bis freitags ab 19 Uhr im Schienenverkehr bis 3 Uhr bzw. auf den Nachtbuslinien des Busverkehrs bis 5 Uhr des folgenden Tages können Karteninhaber unentgeltlich vier weitere Fahrgäste mitnehmen. Zugelassen sind max. zwei Personen ab dem Alter von 15 Jahren. Anstelle eines Fahrgastes kann jeweils ein Fahrrad mitgenommen werden. Der Zusatznutzen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung gilt samstags, sonntags und an gesetzliche Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig ohne Zeiteinschränkung. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Beförderungsfälle auf 5 begrenzt. 
  •  *Voraussetzungen: Bezieher von Arbeitslosengeld II (Jobcenter) / Bürgergeld nach SGB II, Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung im Alter nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach BVG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem SGB IX
  • Vergünstigungen: Besitzer der MobilitätsCard genießen große Mobilität zum kleinen Preis (derzeit 29,90 EUR pro Monat).
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