Anpassung der Corona-Regeln im ÖPNV zum 20.03.2022

21. März 2022 - 09:00

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 20.03.2022 endet auch die 3G-Regel im ÖPNV. Fahrgäste müssen daher ab sofort keinen Nachweis über das Vorliegen einer Impfung oder einer Genesung und auch keinen negativen Coronatest mehr mitführen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske im ÖPNV bleibt aber weiterhin bestehen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.

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