Wir bitten auch weiterhin zu beachten, dass als Mund- und Nasenschutz seit dem 25.01.21 nur noch „FFP 2“ Masken oder die medizinische „OP Maske“ im ÖPNV zugelassen sind. Bitte beachten Sie gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW auch die Ausnahmen: Personen mit einer ärztlichen Ausnahmebescheinigung dürfen aufgrund einer Vorerkrankung ohne Maske den ÖPNV nutzen. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske (Stoffmaske) zu tragen.
Busse in Westfalen-Süd: Aktuelle Informationen zu den Pandemie-Regelungen im ÖPNV
12. Februar 2021 - 06:11