Busse und Bahnen in Westfalen-Süd: Tarifanpassungen zum 1. August 2015

30. Juli 2015 - 16:43

Fahrten mit Bus und Bahn sind ab 1. August 2015 im VGWS-Gebiet teilweise geringfügig teurer. Dies betrifft ZeitTickets wie das MonatsTicket, das JobTicket, das FunTicket und das AzubiTicket. Darüber hinaus wird das UrlauberTicket Sauer- und Siegerland in beiden Preisstufen angehoben.

Von der Preisanpassung unberührt bleiben EinzelTickets, 4er Tickets für Kinder und Erwachsenen sowie TagesTickets. Durch die Festlegung der neuen Tarife wird auch bei sinkender Nachfrage dafür Sorge getragen, dass Fahrgästen weiterhin ein attraktiver und bezahlbarer Nahverkehr angeboten werden kann. Durchschnittlich beträgt die Preisanhebung gerade einmal 1,2 Prozent und liegt damit deutlich unter den benachbarten Verkehrsverbünden.

„Schwarzfahren“ wird teurer – Anhebung von 40 auf 60 Euro
Am 1. August 2015 wird das erhöhte Beförderungsentgelt im gesamten NRW-Nahverkehr von 40 auf 60 Euro angehoben. Fällig wird diese Summe bei allen, die ohne ein gültiges Ticket mit Bus oder Bahn fahren. Die Regelung gilt auch in der VGWS. Wird das gültige Ticket einmal vergessen, dann kann das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro reduziert werden. Der Nachweis über das gültige Ticket muss dafür innerhalb von 14 Tagen, ab dem Tag der Kontrolle, gegenüber dem Verkehrsunternehmen erbracht werden. Dies gilt jedoch nur für gültige, persönliche ZeitTickets, die auf den Namen des Berechtigten ausgestellt sind.

Eine angemessene Anhebung des erhöhten Beförderungsentgelts war notwendig geworden, um die Relation zwischen den seit Jahren gestiegenen Beförderungspreisen und den seit längerem unverändert geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen – denn „Schwarzfahren“ darf sich nicht rechnen. Jährlich gehen den ÖPNV-Unternehmen in Deutschland durch Schwarzfahrer rund 250 Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen verloren.

SchülerTicket 2015/16 und Wegfall der Zusatzmarke zum SchulwegMonatsTicket
Auch im neuen Schuljahr 2015/16 ermöglicht das SchülerTicket freie Fahrt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in allen Bussen und Bahnen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe, die auch gleichzeitig das Binnennetz der VGWS bilden, auf dem Weg zur Schule, in den Ferien und in der Freizeit. Das SchülerTicket gilt für Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufskollegs (Vollzeitschüler) in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe, wenn auch der Wohnort in den beiden Kreisen liegt. Ausnahmen: Für die Nutzung der Nachtbusse muss der reguläre Nachtbus-Zuschlag von 2,00 Euro gezahlt werden. Im Siegener Hübbelbummler sowie in den BürgerBussen gilt das SchülerTicket nicht.

Die bisherige Zusatzmarke zum SchulwegMonatsTicket, die Schüler mit einem SchulwegMonatsTicket zu Fahrten in den Abendstunden, an Sonn- und Feiertagen sowie Ferientagen berechtigte, wird nicht mehr ausgegeben.

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