Folgende Grundregeln gelten an den Festtagen (Ausnahmen möglich):
- Heiligabend und Silvester (bis ca. 14 Uhr Samstagsverkehr)
- 1. Weihnachtstag und Neujahr (ab ca. 12 Uhr Sonntagsverkehr)
Grundsätzlich ausgenommen von den Einschränkungen sind die Verkehre im Bedarfsverkehr (TaxiBus) sowie die Bahnlinien RE 9, RE 16, RE 99, RB 91 und RB 95 entlang der Hauptstrecken.
Durch die betrieblichen Regelungen der Festtage Heiligabend und Silvester gelten auch an diesen beiden Tagen die Mitnahmeregelungen der VGWS uneingeschränkt. Der ZWS wünscht ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.
Die Details zu den Einschränkungen finden Sie in der Fahrplantabelle Ihrer Linie unter Fahrpläne & Liniennetz.