Die Einführung der MobilitätsCard, die politisch schon für das Jahr 2012 beschlossen war, hatte sich durch die erforderlichen Neuwahlen des Landtages verzögert. „Nunmehr sind alle Vorbereitungen abgeschlossen“, erklärt Günter Padt, Geschäftsführer des ZWS.
Die MobilitätsCard richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II der Jobcenter Olpe/Siegen-
Wittgenstein, an Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter sowie bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Olpe/Siegen-Wittgenstein. Darüber hinaus an Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Städten und Gemeinden im Kreis Olpe/Siegen-Wittgenstein.
Die MobilitätsCard bietet einen ganzen Monat Mobilität im gesamten Binnennetz der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) in Bus und Bahn (2. Klasse) im gesamten Kreisgebiet Olpe sowie Siegen-Wittgenstein. Eine zeitliche Einschränkung innerhalb des Gültigkeitsmonats gibt es nicht.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung:
<link fileadmin contents download file>Pressemitteilung MobilitätsCard (Sozialticket) geht zum 01.01.2013 in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein an den Start - Anträge können ab sofort gestellt werden