1. Gegenstand der AGB

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd, Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung. Die AGB werden mit der Buchung nach Ziff. 3 (1) durch den Mieter anerkannt.
  2. Der Vermieter stellt dem Mieter zu den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fahrradstellplätze (im Folgenden auch „Stellplatz“ genannt) und Schließfächer (im Folgenden auch „Schließfach“ genannt) in verschließbaren Fahrradabstellanlagen bzw. Schließfachanlagen (im Folgenden auch „Anlage“ genannt) jeweils gegen Entgelt zur Verfügung (im Folgenden „Mietvertrag“)
     

2. Buchungsplattform

  1. Der Vermieter stellt seine Leistungen ausschließlich online mittels Webanwendungen der Viaboxx GmbH, 53639 Königswinter (im Folgenden „Viaboxx“) zur Verfügung.
  2. Vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter muss sich der Mieter auf der Buchungsplattform der Viaboxx (im Folgenden „Buchungsplattform“) registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung finden sich hier.
  3. Die Buchungsplattform wickelt für den Vermieter die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Mieter ab – vom Anlegen eines Kundenkontos über die Anzeige freier Kapazitäten, die Buchung von Stellplätzen und Schließfächern sowie die Abwicklung des Vertrages einschließlich des Zahlungsverkehrs bis zur Löschung des Kundenkontos.
  4. Erklärungen – insbesondere der Widerruf nach Ziffer 4, Mitteilungen nach Ziffer 8 Abs. 4 und die Kündigung nach Ziffer 12 – sind gegenüber Viaboxx über die in den genannten Normen aufgezeigten Kommunikationswege abzugeben.
     

3. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Mietvertrag wird geschlossen, indem der Mieter auf der Buchungsplattform die Buchung durchführt und ihm Viaboxx die erfolgreiche Buchung per E-Mail bestätigt
  2. Die Möglichkeit der Buchung hängt von der Verfügbarkeit des Stellplatzes bzw. des Schließfachs ab. Ein grundsätzlicher Anspruch des Mieters besteht nicht.
     

4. Widerrufsbelehrung

Dem Mieter steht das folgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht:

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, innerhalb derer Sie das Recht haben, den Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.

Dieses Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Kurzzeitbuchungen kleiner 1 Monat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Viaboxx GmbH, Hauptstraße 164, 53639 Königswinter, Telefon: +49 2223 9147869, Fax: +49 2223 9147810, E‑Mail: support-faa@viaboxx.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

5. Leistungen des Vermieters und Leistungsbeschränkungen

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den gebuchten Stellplatz bzw. das Schließfach nach erfolgreichem Abschluss der Buchung für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
  2. Es ist möglich, dass der gebuchte Fahrradstellplatz oder das Schließfach für den gebuchten Zeitpunkt durch ein fremdes Fahrrad bzw. fremde Gegenstände belegt ist, weil der Vormieter den Stellplatz bzw. das Schließfach nicht freigemacht hat. Der Vermieter kann das nicht verhindern. In diesem Fall ist der Vermieter zur Räumung berechtigt, siehe Ziffer 9.
  3. Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass sich die Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
  4. Dem Vermieter ist es vorbehalten, zum Beispiel für Reinigungs- oder Wartungsarbeiten sowie aus anderem wichtigen Grund verschlossene Stellplätze („Boxen“) bzw. Schließfächer zu öffnen bzw. durch befugtes Personal öffnen zu lassen. Soweit möglich, wird der Vermieter Boxen bzw. Schließfächer zu Zeiten öffnen, in denen sie nicht vermietet sind.
     

6. Zahlung

  1. Der Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Preis wird auf der Buchungsplattform ausgewiesen und dem Mieter im Laufe des Buchungsvorgangs angezeigt. Die Preise sind Euro-Preise einschließlich der Umsatzsteuer.
  2. Die Zahlung ist mittels der im Zuge der Registrierung angebotenen Zahlungsmittel möglich. Viaboxx nutzt zur Zahlungsabwicklung das Zahlungsmittel, das der Mieter aus den ihm angebotenen Zahlungsmitteln ausgewählt hat und für das der Mieter die notwendigen Daten in seinem Kundenkonto hinterlegt hat.
  3. Der Mieter ermächtigt Viaboxx, das vom Mieter angegebene Zahlungsmittel zu belasten.
  4. Der Mieter ist zur Vorauszahlung verpflichtet. Das Konto des Mieters wird am Tag der Buchung belastet.
     

7. Rechnung

Der Mieter erhält elektronische Rechnungen, die dem Mieter per E-Mail oder in dem Kundenkonto der Buchungsplattform zur Verfügung gestellt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach der Buchung.
 

8. Nutzung und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, den Stellplatz bzw. das Schließfach sowie die gesamte Anlage pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Beim Einstellen des Fahrrads nebst Zubehör hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
  2. Die Öffnung des Zugangs zum Fahrradabstellplatz bzw. Schließfach ist nur in unmittelbarer Nähe zur Anlage bei Sichtkontakt zum Fahrradabstellplatz gestattet. Öffnungen aus der Ferne sind verboten. Schäden durch Zuwiderhandlungen trägt der Mieter.
  3. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Vermieter angemessene Hinweise zur Nutzung einer Abstellanlage, eines Stellplatzes oder eines Schließfaches vor Ort, per Mail oder in der Applikation vorgibt, weil dies zur Nutzung bzw. aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Diesen Hinweisen ist Folge zu leisten.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Folgendes mitzuteilen: (a) Schäden des von ihm gebuchten Stellplatzes vor Einstellen des Fahrrads (b) Schäden an/im von ihm gebuchten Schließfach vor der Nutzung (c) Schäden, die während seiner Mietzeit entstehen und (d) die Belegung eines individuellen Stellplatzes bzw. Schließfaches durch einen Vormieter bei Beginn der Mietzeit des Mieters. Dazu kann der Mieter wahlweise die Hotline unter +49 2223 9147869 oder das Kontaktformular der Buchungsplattform nutzen oder eine E-Mail an support-faa@viaboxx.de richten.
  5. Es obliegt dem Mieter, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad zumindest mittels eines handelsüblichen Schlosses in der Anlage abgeschlossen wird.
  6. Die Stellplätze dürfen ausschließlich zum Abstellen von Fahrrädern und Fahrradzubehör genutzt werden. Zum Fahrradzubehör zählen insbesondere Helme, Fahrradbekleidung und Gepäcktaschen. Ein Stellplatz darf zur selben Zeit jeweils nur durch ein Fahrrad belegt werden. Soweit der Stellplatz Schließfach eine Lademöglichkeit vorsieht, darf diese Möglichkeit ausschließlich für das Laden des Fahrradakkus genutzt werden.
  7. Schließfächer dürfen ausschließlich zur Hinterlegung des Eigentums des Mieters genutzt werden. Die Schließfächer dürfen nicht zur Deponierung von Waren, die von Dritten abgeholt werden, genutzt werden. Sie dürfen nicht als Mittel für den Warenhandel zwischen Parteien verwendet werden. Die Schließfächer dürfen jedenfalls nicht genutzt werden für leicht verderbliche oder übelriechende Lebensmittel/Gegenstände, lebende Tiere und Gegenstände, die unter waffenrechtliche und gefahrgutrechtliche Vorschriften fallen, wie feuer- oder explosionsgefährliche Gegenstände. Ungeachtet dessen wird dem Mieter in seinem eigenen Interesse empfohlen, Wertsachen (z.B. Geld, Kreditkarten, Wertpapiere, Schmuck, Laptops und Smartphones) und Gegenstände, die für ihn persönlich von (materiellem oder ideellem) Wert sind, nicht in den Schließfächern aufzubewahren.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietdauer unter Berücksichtigung aller Umstände (z.B. mögliche Verspätungen) angemessen zu kalkulieren und entsprechend zu buchen.
  9. § 545 BGB wird für die Stellplätze und Schließfächer des Vermieters ausgeschlossen. § 545 BGB besagt: Wenn ein Mieter die gemietete Sache auch weiterhin benutzt, obwohl die Mietzeit abgelaufen ist, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
  10. Die gewerbliche Nutzung der Fahrradabstellplätze oder der Schließfächer ist untersagt.
  11. Eine Untervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.
     

9. Räumung

  1. Der Mieter verpflichtet sich, seinen Platz bzw. sein Schließfach in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer oder mit Wirksamwerden der Kündigung des Mietvertrages rechtzeitig zu räumen. Sollte der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, ist der Vermieter berechtigt, die Anlage auf Kosten des Mieters selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Der Mieter hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Anlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Mieter hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn kein Verschulden trifft.
  2. Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist der Vermieter berechtigt, die Anlage ohne Zustimmung des Mieters selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der Verdacht der vertragswidrigen Nutzung bestätigen, ist der Vermieter berechtigt, die Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Mieter kostenpflichtig, es sei denn, er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.
  3. Nach Räumung der Anlage verwahrt der Vermieter die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Der Vermieter behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem Mieter zur Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.
     

10. Mängel

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, vor oder während des Mietverhältnisses auftretende Mängel zu beseitigen, soweit er davon Kenntnis hat.
  2. Der Mieter ist für die Zeit, in welcher die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während die Tauglichkeit eingeschränkt ist, wird die Miete angemessen herabgesetzt. Die vorab zu viel entrichtete Miete ist dem Mieter zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit der Vermieter infolge einer unterlassenen Mangelanzeige des Mieters keine Abhilfe schaffen konnte.
  3. Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mangelanzeige des Mieters bei dem Vermieter eingegangen ist, sofern diese Anzeige berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, verwendet, es sei denn, mit dem Mieter wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Mieter keine Entgelte berechnet.
  4. Ansprüche wegen Mängeln gegen den Vermieter stehen nur dem unmittelbaren Mieter zu und sind nicht abtretbar.
     

11. Haftungsbegrenzung

  1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten die Parteien (Vermieter und Mieter) Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:
    a. bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine der Parteien eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
    b. in anderen Fällen: nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieses Unterabsatzes liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
  2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß Absatz 1 für solche Mängel bleiben unbeeinträchtigt.
  4. Soweit die Haftung wirksam nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
  5. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus Diebstahl, Raub, Beschädigung durch Dritte oder in Folge eines Unfalls oder höherer Gewalt entstanden sind. Es obliegt dem Mieter, sich für diese Fälle durch eine Versicherung abzusichern.
     

12. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Mietvertrag wird im Sinne des § 542 Abs. 2 BGB für eine feste Laufzeit geschlossen und endet mit Ablauf der vereinbarten Buchungszeit. Die Höchstmietdauer beträgt ein (1) Jahr, die Mindestmietdauer 6 Stunden.
  2. Die Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der vereinbarten Buchungszeit ist durch Stornierung möglich. Es können Gebühren anfallen. Das Widerrufsrecht des Mieters nach Ziffer 4 bleibt unberührt.
  3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB bleibt unbeeinträchtigt.
  4. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Vermieter liegt unter anderem dann vor,
    a. wenn der Mieter beim Anlegen seines Kundenkontos bewusst falsche Angaben macht,
    b. wenn der Mieter innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Monaten mindestens zweimal die gebuchte Mietdauer überschreitet, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass er die Überschreitung der Mietdauer nicht verschuldet hat,
    c. wenn der Mieter innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten wiederholt Schäden an der Fahrradeinstellanlage oder den Schließfächern verursacht hat, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass er den Schadenseintritt nicht verschuldet hat,
    d. wenn der Mieter den Stellplatz oder das Schließfach innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Monaten mindestens zweimal unter Verletzung von Ziffer 8 (6) zweckwidrig nutzt oder
    e. wenn Viaboxx nach Maßgabe ihrer Nutzungsbedingungen zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
  5. Kündigt der Mieter außerordentlich, ist ihm die bezahlte Miete anteilig zurückzuerstatten. Der Anteil bemisst sich nach der bereits zurückliegenden Mietdauer bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes im Verhältnis zu der Zeit, welche das Mietverhältnis nach Eintritt des Kündigungsgrundes noch gedauert hätte.
  6. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vermieters hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm entrichteten Miete. Der Vermieter muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er dadurch erspart, dass er die Anlage innerhalb der ursprünglichen Dauer des Mietverhältnisses anderweitig vermietet.
  7. Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die außerordentliche Kündigung des Mieters bei dem Vermieter eingegangen ist, sofern diese Kündigung berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mieter wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
     

13. Löschen des Kundenkontos

  1. Ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, kann er veranlassen, dass auch das Kundenkonto des Mieters gelöscht wird - mit der Folge, dass der Mieter zukünftig über die Buchungsplattform keine Fahrradabstellplätze bzw. Schließfächer mehr buchen kann.
  2. Der Mieter kann jederzeit sein Kundenkonto löschen. Seine Einträge, Buchungen und Vorauszahlungen verfallen dann.
     

14. Elektronische Kommunikation mit Viaboxx

Der Mieter ist damit einverstanden, dass die gesamte Kommunikation, die das Vertragsverhältnis von Vermieter und Mieter betrifft, elektronisch geführt werden kann. Der Mieter ist verpflichtet, die Kommunikation mit Viaboxx zu führen, sofern der Vermieter die Kommunikation mit dem Mieter nicht selbst übernimmt.
 

15. Änderungen der AGB, Anpassung von Preisen

  1. Änderungen an den AGB und oder den Preisen sind vorbehalten.
  2. Änderungen der AGB und der Preise werden dem Mieter per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der Änderung bekanntgegeben.
  3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Mieter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe keinen Widerspruch per E-Mail erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird der Mieter bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen. Macht der Mieter von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen bzw. Preisen fortgeführt. Widerspricht der Mieter, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen per E-Mail oder in Textform zu kündigen.
     

16. Schlussbestimmungen

  1. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die deutsche Version vor.
  2. Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder vollständig ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben alle übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Eine Vertragslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.
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