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Begriff: Elektronisches Ticket
Definition:

Elektronisches Ticket

Seit 2003 werden in Nordrhein-Westfalen elektronische Tickets eingesetzt. Zunächst im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) später im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und bei der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN). Die Abokunden erhalten ein solches Ticket, auf dem ein Chip integriert ist, der Kunden- und Fahrscheindaten speichert.

Die Vorteile gegenüber dem Papierfahrschein liegen auf der Hand: Das Ticket kann bei Verlust oder Diebstahl gesperrt und ersetzt werden; die auf dem Chip gespeicherten Ticketdaten kann der Besitzer jederzeit ändern lassen. Die Sicherheitsstandards für die Ticket-Chipkarte sind genau so hoch wie beim bargeldlosen Zahlungsverkehr. In Zukunft sollen noch mehr Leistungen als nur das Ticket auf dem Chip gespeichert werden, etwa eine elektronische Geldbörse oder Eintrittskarten für Schwimmbad oder Bücherei.

Das E-Ticket ist eine Variante des Elektronischen Fahrgeldmanagements. Eine andere Variante ist die automatische Fahrpreisfindung, mit der – etwa ab 2008 – das Bus- und Bahnfahren noch einfacher wird.

Das Land NRW hat die Einführung des Chipkarten-Systems mit 33 Millionen Euro gefördert. Um die Weiterentwicklung des E-Tickets in NRW kümmert sich das KompetenzCenter Elektronisches FahrgeldManagement (KCEFM).

Weitere Informationen über das elektronische Ticket der Zukunft sind in der Broschüre „Neuer Standard, mehr Qualität“ dargestellt, die als Download zur Verfügung steht.

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