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Begriff: Übergangstarif
Definition:

Übergangstarif

Der Übergangstarif ist ein eigenständiger Tarif, der für Fahrten zwischen zwei benachbarten Verbundräumen angewendet wird. Nähere Informationen sind bei den Verkehrsverbünden erhältlich. Der NRW-Tarif hat inzwischen die meisten Übergangstarife in Nordrhein-Westfalen abgelöst.

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