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Begriff: SPNV
Definition:

Schienenpersonennahverkehr

Darunter fallen in Nordrhein-Westfalen die S-Bahn, die RegionalBahn (RB) und der RegionalExpress (RE). Zurzeit gehören zum landesweiten SPNV-Netz 13 S-Bahn-, 61 RB- und 26 RE-Linien. Verantwortlich für Planung und Organisation des SPNV in dem/der jeweiligen Verkehrsverbund/ Verkehrsgemeinschaft war bislang der dortige Zweckverband. Im Rahmen des ÖPNV-Gesetzes wurde die Verantwortung von den bislang neun Zweckverbänden auf drei Kooperationsräume übertragen.

Straßen- und U-Bahn gehören nicht zum SPNV, obwohl sie ebenfalls auf Schienen fahren. Sie fallen unter den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der von den Verkehrsunternehmen in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert wird.

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