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Begriff: Kooperationsräume
Definition:

Kooperationsräume

Bislang war das Nahverkehrsland NRW organisatorisch in neun Regionen, die so genannten Kooperations- oder Verbundräume, aufgeteilt. Mit dem Inkrafttreten des neuen ÖPNV-Gesetzes zum 1. Januar 2008 wurde die Zahl der Kooperationsräume auf drei reduziert. Dort planen und organisieren jeweils die Kommunen – also Städte und Kreise – den ÖPNV mit Bussen und Bahnen und bieten ihren Fahrgästen einen gemeinsamen Tarif, gemeinsame Fahrscheine und einen abgestimmten Fahrplan aller Verkehrsmittel an.
Auch die ehemals neun Zweckverbände, zu denen sich die Kommunen eines Kooperationsraumes zusammengeschlossen hatten, wurden entsprechend der neuen Ordnung zu drei Dach-Zweckverbänden zusammengeführt. Sie koordinieren im jeweiligen Kooperationsraum den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Auch dort gelten die gleichen Tarife und Fahrscheine.

Die drei Kooperationsräume in NRW sind:

  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR): Träger des neuen Kooperationsraumes VRR AöR sind der Nahverkehrszweckverband Niederrhein und der Zweckverband VRR.
  • Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR): Die Zweckverbände Aachener Verkehrsverbund und Verkehrsverbund Rhein-Sieg bilden den neuen Dach-Zweckverband.
  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe: Der neue Dach-Zweckverband setzt sich aus den Zweckverbänden SPNV Ruhr-Lippe, SPNV Münsterland, Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe, Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter und Personennahverkehr Westfalen-Süd zusammen.

Wenn Sie mit dem ÖPNV fahren wollen und nicht sicher sind, zu welchem Kooperationsraum Ihre Stadt oder Gemeinde gehört, finden Sie hier [PDF, 138.52 KB] eine Übersichtskarte von NRW zum Download, aufgeteilt nach den drei Kooperationsräumen. Ticketpreise und Angebote finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

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