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Begriff: Kombiticket
Definition:

Kombiticket

Staus und Parkplatzsuche vor Kultur- oder Sportveranstaltungen, Messen oder interessanten Freizeitzielen müssen in NRW nicht sein. Denn viele Veranstalter bieten zusammen mit den Verkehrsverbünden und -gemeinschaften so genannte Kombitickets an: Dabei gilt die Eintrittskarte gleichzeitig als Fahrschein für die Hin- und Rückfahrt – in allen Verkehrsmitteln des jeweiligen Verbundes oder im ganzen Land. Erstmals wurde das landesweit – und sogar grenzüberschreitend – gültige Kombiticket zur Landesgartenschau 2003 (LAGA) angeboten.
Als ständiges landesweit gültiges Kombiticket gibt es mittlerweile das Rockpop-KombiTicket. Es ist Eintrittskarte ins Rockpopmuseum in Gronau und Fahrschein in Einem.

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