Online-Tool zur Einreichung von Erstattungsanträgen jetzt verfügbar

17. Mai 2022 - 13:51

Wenn sich Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen verspäten oder ausfallen, können Fahrgäste dank der Mobilitätsgarantie NRW auf andere Verkehrsmittel umsteigen und sich die Kosten anschließend erstatten lassen. Bisher mussten Erstattungsanträge handschriftlich ausgefüllt und per Post verschickt werden – ein mühseliger Prozess. Jetzt ist damit nun Schluss: Die Erstattungsanträge lassen sich ab sofort auch einfach und komfortabel digital stellen.

Ob unterwegs per Smartphone oder zu Hause am PC: Wer die Mobilitätsgarantie NRW genutzt hat, kann mit wenigen Klicks einen Erstattungsantrag ausfüllen und absenden. Die entstandenen Fahrtkosten werden dann überwiesen. Die digitale Mobilitätsgarantie NRW ist ein weiterer Baustein im Rahmen der laufend voranschreitenden Digitalisierung des ÖPNV. Das klassische Antragsverfahren bleibt auch weiterhin bestehen. Der Zugang zum freiwilligen Serviceversprechen der Verkehrsunternehmen soll für alle Fahrgäste möglichst einfach sein.

Dank der Mobilitätsgarantie NRW immer ans Ziel

Seit 2010 gibt es die Mobilitätsgarantie für den NRW-Nahverkehr: Wenn Busse oder Bahnen sich um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Fahrgäste alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi, einem taxiähnlichen Fahrdienstleister oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-DemandVerkehr) ans Ziel fahren. Dafür müssen sie in Vorkasse treten. Wird innerhalb von 14 Tagen ein Erstattungsantrag eingereicht, zahlt das zuständige Verkehrsunternehmen die Kosten zurück – für den Fernverkehr komplett, für Taxi, Fahrdienst oder Sharing tagsüber bis zu 30 Euro und nachts bis zu 60 Euro. Ein Angebot, das gut ankommt: In den Jahren seit der Einführung der Mobilitätsgarantie NRW hat sich die Zahl der Antragsstellerinnen und Antragsstellern mehr als verdoppelt, 2019 wurden bereits rund 20.000 Anträge eingereicht.

Alle Informationen rund um die Mobilitätsgarantie NRW, ihre Leistungen, wie sie genutzt werden kann und welche Ausnahmen es gibt, finden sich hier.

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