Besucher und Anträge MobilitätsCard: Eingeschränkte Zugänglichkeit der ZWS-Geschäftsstelle ab 28.12.21

23. Dezember 2021 - 13:46

Aufgrund der am 21.12.2021 getroffenen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und der damit einhergehenden Verschärfung der allgemeinen Corona-Regeln wird mit in Kraft treten der Regelungen zum 28.12.21 das Lyz für alle Besucher wegen Einführung der 3G-Regel geschlossen. Einlass kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder telefonischer Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des ZWS gewährt werden. Die jeweiligen Sachbearbeiter holen die Besucher am Eingang ab und kontrollieren dort den 3G-Nachweis.

3G bedeutet, dass man GENESEN, GEIMPFT oder aktuell negativ GETESTET in Bezug auf SARS-CoV-2 ist. 

Aus diesem Grund bitten wir darum, dass Anträge für die MobilitätsCard ab sofort vorzugsweise per Post oder im Briefkasten am Eingang eingereicht werden.

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