Änderung Maskenpflicht an Bushaltestellen und Bahnsteigen

9. September 2021 - 11:30

Auf Grundlage der aktuell in NRW gültigen Corona-Schutzverordnung wurde eine Änderung der Maskenpflicht an Bushaltestellen und Bahnsteigen vorgenommen. Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase nur noch in Fahrzeugen und Gebäuden. An den Haltestellen muss daher nur noch dann eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen wartenden Fahrgästen nicht eingehalten werden kann. In den Bussen und Bahnen bleibt es aber unverändert bei der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (FFP2- oder OP-Maske).

Kontaktformular