Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

26. April 2021 - 14:30

Im öffentlichen Nahverkehr besteht in NRW bis auf Weiteres die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, gleichwertig oder höher) für alle Fahrgäste. Bedecken Sie damit Mund und Nase, wenn Sie mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Die Maskenpflicht gilt auch in allen Bereichen der Haltestellen. Personen mit einer ärztlichen Ausnahmebescheinigung dürfen aufgrund einer Vorerkrankung ohne Maske den ÖPNV nutzen. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske (Stoffmaske) zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von einer Nutzung befreit.

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