Tragen von Mund-Nase-Bedeckung im Bus und an den Haltestellen

19. Oktober 2020 - 13:04

Die VWS GmbH bittet ihre Kunden in ihrem eigenen Interesse weiterhin die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten. Vor diesem Hintergrund gilt verpflichtend in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und so gut es geht, den Mindestabstand einzuhalten. Bei einem Verstoß kann seit dem 12.08.2020 ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben werden.

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