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Begriff: Gemeinschaftstarif
Definition:

Gemeinschaftstarif

Seit der großen Tarifreform im Jahr 2000 gibt es in Nordrhein-Westfalen nur noch zehn Tarife: in jedem der neun Kooperationsräume je einen Verbundtarif sowie den NRW-Tarif. Zusammengenommen bieten die Tarife heute akzeptierte und wirtschaftlich erfolgreiche Mobilitätslösungen für Fahrgäste, die sich innerhalb einer Region bewegen.

Bis weit in die 80er Jahre hatte beinahe jedes der rund 100 nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen eigene Tarife. Die Folge: Der Fahrgast musste an vielen Stadt- oder Gemeindegrenzen einen neuen Fahrschein lösen. Heute reicht in einem Verbundraum ein Ticket. In Übergangsbereichen zwischen zwei Verbundräumen gelten so genannte Übergangs- oder Kragentarife der Verbünde. Sie werden von den Tickets der Verbünde mit abgedeckt. Bei längeren verbundraumübergreifenden Fahrten nutzt man am sinnvollsten ein Ticket des NRW-Tarifs. Das jeweilige Ticket gilt auch – anders als früher – in allen öffentlichen Verkehrsmitteln: vom Bus über Straßen-, Stadt- und U-Bahn bis hin zu den Nahverkehrszügen (S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress).

Das Prinzip des Verbundtarifs setzte sich bereits in den 80er Jahren in den beiden großen Verkehrsverbünden VRR und VRS durch. 1996 kam der Aachener Verkehrsverbund hinzu, im Mai 2000 folgten die Verkehrsgemeinschaften Münsterland, Ruhr-Lippe und Westfalen-Süd sowie der Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe und der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter.

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