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Verbundtarif
Defninition:Tarif in einem Kooperationsraum, der für Fahrten in allen Verkehrsunternehmen in diesem Raum gilt

Seit der großen Tarifreform im Jahr 2000 gibt es in Nordrhein-Westfalen nur noch zehn Tarife: in jedem der neun Kooperationsräume je einen Verbundtarif sowie den NRW-Tarif. Zusammengenommen bieten die Tarife heute akzeptierte und wirtschaftlich erfolgreiche Mobilitätslösungen für Fahrgäste, die sich innerhalb einer Region bewegen.

Bis weit in die 80er Jahre hatte beinahe jedes der rund 100 nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen eigene Tarife. Die Folge: Der Fahrgast musste an vielen Stadt- oder Gemeindegrenzen einen neuen Fahrschein lösen. Heute reicht in einem Verbundraum ein Ticket. In Übergangsbereichen zwischen zwei Verbundräumen gelten so genannte Übergangs- oder Kragentarife der Verbünde. Sie werden von den Tickets der Verbünde mit abgedeckt. Bei längeren verbundraumübergreifenden Fahrten nutzt man am sinnvollsten ein Ticket des NRW-Tarifs. Das jeweilige Ticket gilt auch – anders als früher – in allen öffentlichen Verkehrsmitteln: vom Bus über Straßen-, Stadt- und U-Bahn bis hin zu den Nahverkehrszügen (S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress).

Das Prinzip des Verbundtarifs setzte sich bereits in den 80er Jahren in den beiden großen Verkehrsverbünden VRR und VRS durch. 1996 kam der Aachener Verkehrsverbund hinzu, im Mai 2000 folgten die Verkehrsgemeinschaften Münsterland, Ruhr-Lippe und Westfalen-Süd sowie der Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe und der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter.

Verkehrsunternehmen
Begriff für:Insgesamt rund 130 Verkehrsunternehmen sind im NRW-Nahverkehr tätig.

22 kommunale Verkehrsbetriebe bedienen die Großstädte und teilweise deren Umland mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen. 18 kommunale Verkehrsunternehmen fahren mit Stadtbussen in den kleineren und Mittelstädten. 21 kommunale Regionalverkehrsunternehmen betreiben den städteverbindenden Busverkehr als auch Stadt- und Ortsverkehre im ländlichen Raum. Sieben Bundesbusunternehmen – ehemalige Bahn- und Postbusse – erschließen insbesondere die ländlichen Gebiete. Dort fahren zudem 42 private Busunternehmen auf Linien mit eigener Konzession.

Die SPNV-Unternehmen der Deutschen Bahn AG erbringen einen Großteil der Leistungen auf der Schiene. Daneben betreiben weitere, private Eisenbahnverkehrsunternehmen einzelne Strecken oder Teilnetze. Schließlich verkehren 15 Verkehrsunternehmen mit Sitz außerhalb von NRW über die Landesgrenzen hinweg.

Verkehrsverbünde
Begriff für:Dachorganisationen der einzelnen Verkehrsunternehmen

Die neun Verkehrsverbünde oder Verkehrsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen übernehmen in ihrem jeweiligen Kooperationsraum Aufgaben der Tarifkoordinierung und des gemeinsamen Marketings für die Verkehrsunternehmen.

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