Glossar
- Übergangstarif
- Defninition:ein eigenständiger Tarif für Fahrten zwischen zwei benachbarten Verbundräumen
Der Übergangstarif ist ein eigenständiger Tarif, der für Fahrten zwischen zwei benachbarten Verbundräumen angewendet wird. Nähere Informationen sind bei den Verkehrsverbünden erhältlich. Der NRW-Tarif hat inzwischen die meisten Übergangstarife in Nordrhein-Westfalen abgelöst.
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