Tarifbestimmungen

Die Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Linien der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS). Diese gelten im Schienenverkehr grundsätzlich in allen Nahverkehrszügen. Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekanntgegeben werden.

Lesen Sie hier die aktuellen Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.

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