Förderrichtlinie des Kreises Siegen-Wittgenstein

zur Gewährung von Zuwendungen für Fahrzeuge im Öffentlichen Personennahverkehr – Bus (ÖPNV – Bus)

Donnerstag, 23.12.2010 15:13

Diese Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, eine rechtskonforme, diskriminierungsfreie und transparente Förderpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein sicherzustellen. Die nachfolgende Richtlinie ist durch Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3, Satz 2 KrO am 22.12.2010 beschlossen worden.

Entnehmen Sie hier den Gesamtbericht als PDF zum Thema:

Förderrichtlinie des Kreises Siegen-Wittgenstein

Auskunft &
TaxiBus Bestellung




Nahverkehrsauskunft im Drei-Länder-Eck: ZWS Infoline.
Wir sind Mitglied im Dachverband Nahverkehr Westfalen-Lippe.