Förderrichtlinie des Kreises Olpe
zur Gewährung von Zuwendungen im ÖPNV (Bus) im Bereich der Fahrzeuge
Vorbemerkungen
Der Kreis Olpe ist gemäß § 3 ÖPNVG NRW kommunaler Aufgabenträger für den ÖPNV (Bus). In diesem Rahmen hat er einen Nahverkehrsplan aufgestellt, der sowohl die Ziele des Kreises im ÖPNV als auch die ausreichende Verkehrsbedienung für das Kreisgebiet definiert. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhält der Kreis gemäß § 10 i. V. m. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW eine ÖPNV-Pauschale, die unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bindungen sowie sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zu mindestens 80% an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, mit Ausnahme des SPNV, weiterzuleiten sind. Mit der Abwicklung der Förderung hat der Kreis Olpe (im Folgenden Zuwendungsgeber genannt) den Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) beauftragt.
Entnehmen Sie hier den Gesamtbericht als PDF zum Thema "Förderrichtlinie des Kreises Olpe".
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